Abrechnung
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Information
Für den professionellen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist seit dem 26.11.2015 ein gültiger Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich. Dieser Nachweis wird unter anderem für den Erwerb und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln benötigt.
Darüber hinaus sind alle sachkundigen Personen verpflichtet, regelmäßig an anerkannten Fortbildungen teilzunehmen. Für die meisten Sachkundigen läuft der aktuelle Fortbildungszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027. Innerhalb dieses Zeitraums muss eine entsprechende Fortbildung absolviert und nachgewiesen werden.
Termine für die Online-Schulung
Wir bieten fortlaufend Online-Fortbildungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz an. Informationen zu den nächsten verfügbaren Terminen erhalten Sie gerne telefonisch.
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